Organisation
Handykonzept
Regeln für Smartphones
und Smartwatches an der
Schule im Borsteler Grund
1. Grundsätze
Die Nutzung digitaler Endgeräte (z. B. Smartphones, Smartwatches) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten. Sie basiert auf den rechtlichen Grundlagen des Niedersächsischen Schulgesetzes (§§ 34, 43, 50, 61 NSchG) und wurde im Rahmen eines partizipativen Prozesses entwickelt.
2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
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Das Mitbringen von Smartphones und Smartwatches ist nicht erforderlich und wird nicht empfohlen.
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Die Haftung für mitgebrachte Geräte liegt in Elternhand.
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Mitgebrachte Geräte bleiben ausgeschaltet in der Schultasche.
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Die Nutzung auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.
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In Notfällen kann über das Sekretariat Kontakt zu den Erziehungsberechtigten oder nahen Angehörigen aufgenommen werden.
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Smartwatches mit Kommunikationsfunktionen gelten als Smartphones und unterliegen grundsätzlich denselben Regeln. Sofern ausnahmsweise eine Smartwatch verwendet werden darf, ist jedoch in jedem Fall die Mithörfunktion zu deaktivieren und bei dem Gerät ist der Schulmodus einzustellen.
3. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die Smartphoneordnung können gemäß § 61 NSchG Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen. Dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
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1. Erstverstoß
- Ermahnung durch die Lehrkraft
- Hinweis auf die geltenden Regeln und Gespräch über das Verhalten
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2. Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß
- Einbehaltung des Geräts bis zum Ende des Schultages
- Information der Erziehungsberechtigten und ggf. Abholung durch die betreffenden Kinder und Jugendlichen oder Erziehungsberechtigte
- Bei wiederholtem Fehlverhalten: verpflichtendes Gespräch zusammen mit den Erziehungsberechtigten.
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3. Verbreitung strafbarer Inhalte
z. B. Cybermobbing, Gewaltvideos, pornografische Inhalte, heimliche Aufnahmen- Sofortige Information der Schulleitung
- Sicherung von Beweismitteln (ohne Einsichtnahme in private Inhalte)
- Anzeige bei Polizei oder Jugendamt, wenn erforderlich
- Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen gemäß § 61
4. Kommunikation und Transparenz
Diese Ordnung wird zu Beginn jedes Schuljahres in allen Klassen vorgestellt und gemeinsam reflektiert. Sie wird auf der Schulhomepage veröffentlicht und im Schulgebäude ausgehängt. Erziehungsberechtigte werden durch Schulbriefe oder digitale Kanäle informiert. Die Smartphoneordnung ist Bestandteil des Schulprogramms und des Medienbildungskonzepts.
5. Inkrafttreten und Überprüfung
Diese Ordnung tritt am 13.08.2026 in Kraft. Sie wird durch die Gesamtkonferenz überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Evaluation erfolgt auf Grundlage von Rückmeldungen aus der Schulgemeinschaft.
Beschlossen durch die Gesamtkonferenz am 27.04.2026