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Durch den Ausfall von Lehrkräften darf es zu keinem Unterrichtsausfall kommen.

Daher gelten für die Vertretung folgende Grundsätze:

  • Es werden fünf bis acht pädagogisch ausgebildeten Fachkräfte mit entsprechenden Stundenrahmenverträgen eingestellt, die sich verpflichten auf sofortigen Abruf einsetzbar zu sein.

  • Am aktuellen Tag (Erkrankung einer Lehrkraft) der Vertretungssituation ergeben sich folgende Optionen: sofortige Anforderung der Vertretungslehrkräfte durch Auflösen von Doppelbesetzungen mit Lehramtsanwärtern durch Mehrarbeit (TeilzeitkollegInnen gegen Stundenausgleich – Möglichkeit von Bezahlung ist gegeben) durch interne Maßnahmen wie Klassenaufteilung bzw. zeitgleiche Beaufsichtigung einer Lehrkraft in zwei Klassen.

  • Die Vertretung durch die Vertretungskraft erfolgt so rasch wie möglich, damit eine kontinuierliche Fortsetzung der Unterrichtsarbeit gewährleistet ist .

  • Der Einsatz der Vertretungskraft muss nicht zwingend und ausschließlich in der Lerngruppe der erkrankten Lehrkraft erfolgen, sondern soll auf besondere Fähigkeiten, Ausbildung, Neigungen etc. Rücksicht nehmen.

  • Das Kollegium ist für das Bereitstellen von Unterrichtsmaterial verantwortlich. Die Fachkonferenzleitungen stellen Vertretungsblätter für den ersten Tag, gebündelt nach Jahrgängen, zusammen. Kopiervorlagen, Lehrerhandbücher, Karteien, Klassenlektüren, Arbeitsblätter, ... werden im Rahmen des Etats angeschafft und sind als Präsenz-Exemplare jederzeit verfügbar. Für die pädagogischen Mitarbeiter wird im Lehrerzimmer ein Fach mit Unterrichtsmaterialien und den Schulbüchern für jeden Jahrgang eingerichtet.

  • Offene Unterrichtsformen wie Tages- und Wochenplanarbeit, Freiarbeit, der Einsatz von Computerprogrammen erleichtern den Vertretungskräften die Fortsetzung eines sinnvollen Unterrichts.

  • Die Einbindung ins Kollegium erfolgt zu Beginn durch Hospitation, durch Doppelbesetzung und durch die Teilnahme an Konferenzen.

  • Die Zusammenarbeit mit den Parallelklassenlehrkräften bzw. Co-Lehrkräften ist sinnvoll und notwendig.

  • Vertretungskräfte sollen den Eltern bekannt werden, indem sie sich im Schulelternrat und in den Klassen vorstellen. Die Teilnahme an außerschulischen Aktivitäten ist wünschenswert.