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Als unterrichtsergänzendes Angebot besteht an der Schule im Borsteler Grund in der fünften Stunde für die ersten und zweiten Klassen die Möglichkeit der zusätzlichen Betreuung. Die Betreuungszeit richtet sich nach dem jeweils gültigen Organisationsplan der Schule und ist abhängig vom Zeitplan der Schülerbeförderung. Sie stellt eine fünf Zeitstunden umfassende verlässliche Betreuung sicher.

Die Erziehungsberechtigten der zukünftigen Schulanfängerinnen und –anfänger erhalten im Rahmen der Schulanmeldung ein Schreiben, mit dem sie ihr Kind verbindlich für ein Schulhalbjahr zur Betreuung anmelden können. Eine Festlegung auf bestimmte Wochentage ist möglich. Die Betreuung verlängert sich – falls keine anderweitige Information eingeht – automatisch um ein weiteres Halbjahr.

Das Angebot der Betreuung ist für die Eltern kostenlos. Die Pädagogischen MitarbeiterInnen verfügen über einen eigenen ausgewiesenen Etat im Rahmen der Gesamtbudgets der Schule.

Die Betreuungskräfte sind möglichst ausgebildete ErzieherInnen. Sie leisten ihre Arbeit in eigener pädagogischer Verantwortung, koordinieren die Inhalte ihrer Arbeit jedoch mit den Klassenlehrkräften. Die Pädagogischen MitarbeiterInnen sind beratende Mitglieder der Gesamtkonferenz, wünschenswert ist auch die Teilnahme an weiteren Teilkonferenzen und sonstigen Veranstaltungen der Schule. Der gegenseitige Informationsaustausch hilft bei der Bewältigung der gemeinsamen pädagogischen Anliegen.

Während der Betreuungszeit stehen die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Kinder im Mittelpunkt. Eine Förderung aller basalen Kompetenzen, die Förderung der Sinne, der Sprache, der Körperwahrnehmung, der Konzentration, aber auch Spiel und Spaß sind Elemente des Betreuungsangebotes.

Die Betreung findet nach Möglichkeit in gesonderten, fest zugewiesenen Räumen der Schule statt. Die Betreuungsgruppen haben aber überdies die Möglichkeit das Schulgelände sowie die Pausen-Spielgeräte für zahlreiche Aktivitäten zu nutzen. Weiterhin stehen die Bücherei und der Musikraum – soweit ohne Belegung – zur Verfügung.